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Rahmenbedingungen

das Wichtigste zum Ablauf

Erstgespräch

Im Erstgespräch lernen wir uns in Ruhe kennen. Sie können ankommen, erzählen, was Sie beschäftigt, und welche Erwartungen Sie an unsere gemeinsame Arbeit haben – ganz ohne Druck, in Ihrem Tempo.

Ich stelle Fragen, um ein gutes Bild zu bekommen, und erkläre transparent, wie Psychotherapie bei mir abläuft und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und wir einen Teil Ihres Weges gemeinsam gehen.

Erstgespräch vereinbaren

Dauer &
Häufigkeit

Zu Beginn der Therapie besprechen wir, in welchen Abständen die gemeinsamen Sitzungen (jeweils 50 Minuten) stattfinden sollen (wöchentlich, alle 14 Tage oder in größeren Abständen). Die Häufigkeit der Sitzungen kann im Laufe einer Therapie verändert werden.

Die Gesamtdauer und der Verlauf einer Psychotherapie hängen von der jeweiligen Problemstellung und vom Therapieziel ab. Der Zeitpunkt des Therapieendes wird gemeinsam mit Ihnen bestimmt.

Kosten &
Bezahlung

Honorar

Erstgespräch (ca. 50 Minuten): kostenlos
Therapieeinheit (50 Minuten): € 90,–

Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.

Zahlungsmodalitäten

Das Honorar ist im Anschluss an die jeweilige Sitzung bar zu begleichen oder im Nachhinein online zu überweisen.

Krankenkasse

Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist aktuell nicht möglich.

Sollten Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, ist die Kostenübernahme oftmals abgedeckt – informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherungsanbieter.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine können Sie bis spätestens 48 Stunden vor der Sitzung telefonisch, per SMS oder E-Mail absagen. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten.

Bei Terminabsagen oder -verschiebungen, die Sie danach bekanntgeben bzw. bei Nichterscheinen ohne Absage muss ich das Honorar für die entfallene Stunde in Rechnung stellen.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet (§ 15 PthG). Das bedeutet, dass ich niemandem ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung Auskunft über unsere Zusammenarbeit oder deren Inhalt geben darf.

Diese Regelung umfasst auch Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen und andere Familienangehörige sowie private und öffentliche Einrichtungen.

In Fachausbildung unter Lehrsupervision

Was bedeutet das?

„In Fachausbildung unter Lehrsupervision" bedeutet, dass ich mich in der abschließenden, gesetzlich geregelten Ausbildungsphase zur Psychotherapeutin befinde und bereits eigenständig therapeutische Gespräche anbiete.

Meine Arbeit wird dabei regelmäßig und engmaschig von erfahrenen Lehrtherapeut:innen supervidiert. In der Lehrsupervision bespreche ich (selbstverständlich anonymisiert und unter strenger Verschwiegenheit) den therapeutischen Prozess, fachliche Fragen und mögliche nächste Schritte.

Was bedeutet das für Sie?

Sie erhalten professionelle Psychotherapie – und zusätzlich die Qualitätssicherung durch eine zweite sehr erfahrene Lehrperson.

Noch Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zu den Rahmenbedingungen haben, kontaktieren Sie mich gerne.

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